1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder; er kann zudem korrespondierende Mitglieder, Ehrenmitglieder, korporative Mitgliedern und fördernde Mitglieder haben.
2.
Ordentliche Mitglieder
des Vereins können in- und ausländische Ärzte und Wissenschaftlerwerden, die sich praktisch oder wissenschaftlich mit Verletzungen, Erkrankungen, Deformitäten und Verschleiß des Stütz- und Bewegungsapparates beschäftigen.
3.
Zu
Ehrenmitgliedern
können Persönlichkeiten ernannt werden,die sich um die Entwicklung und Förderung der Orthobiologie außerordentlich verdient gemacht haben.
4.
Zu korrespondierenden Mitgliedern
können verdiente Persönlichkeiten, insbesondere ausländische Gelehrte, ernannt werden.
5.
Korporative Mitglieder
können wissenschaftliche Gesellschaften und andere Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der Gesellschaft interessiert sind.
6.
Fördernde Mitglieder
können Einzelpersonen oder juristische Personen werden, die die Gesellschaft in irgendeiner Weise unterstützen und fördern wollen. Neuer Text